Auswirkungen eines WSG für Unternehmen
1. Auswirkungen eines WSG für Gemeinden
Wenn das Gemeindegebiet von einem WSG betroffen ist, dann muss sich die Gemeinde ebenso wie Unternehmen und Privatpersonen an die dann geltenden Gebote und Verbote in einem WSG halten. Im Landkreis Miesbach ist die Gemeinde Valley ein Paradebeispiel für die gravierenden Einschränkungen der Planungsmöglichkeiten und der Planungsfreiheit, die sich daraus ergeben.
Beispiele:
Manche Maßnahmen sind nur mit besonderen Auflagen möglich, die auf Drängen der Wasserbetreiber und auf Anordnung der zuständigen Behörde im Landratsamt auferlegt werden. Diese Auflagen bedeuten eine erhebliche Kostensteigerung von gemeindlichen Aufgaben.
Ein besonderes Problem für betroffene Gemeinden ist die Abwasserableitung und Abwasserklärung. Evtl. das Beispiel der Abwasserleitung, die bei Müller am Baum unter der Mangfall durchführt, um das Abwasser der Miesbacher Kläranlage zuzuführen.
Der Abwasserzweckverband und die Kläranlage für das Tegernseer Tal haben mit besonderen Belastungen, ggf. auch Einschränkungen zu rechnen, obwohl sie sich außerhalb des geplanten WSG befinden.
Die Einschränkungen können den Lebensnerv einer Gemeinde treffen. Die Stadt Miesbach, die von Schutzgebieten verschiedener Art geradezu „einzementiert“ ist, soll nur 30 Prozent des fertig geplanten Gewerbegebiets Nord nutzen dürfen, und das auch nur unter strengen Auflagen. Das trifft die Kreisstadt schwer, weil sie die Einnahmen aus dem Gewerbegebiet dringend zur Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben braucht. Die Nähe eines WSG und die Auswirkungen auf das Gewerbegebiet erschwert es erheblich, Unternehmen zu finden, die bereit sind, sich in diesem wirtschaftlich für sie langfristig unwägbaren Gebiet anzusiedeln.
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