Auswirkungen eines WSG für die Landwirtschaft

4. Auswirkungen eines WSG für die Landwirtschaft
Ein Wasserschutzgebiet hat Auswirkungen für die gesamte Landwirtschaft: für die Milchwirtschaft, für Zuchtbetriebe, für Acker- und Gartenbau, sogar für Gemüsebau in Gewächshäusern. Die vielfachen Verbote und Gebote erschweren, verzögern und verteuern die Arbeit in einem erheblichen Maße. Auf Dauer ist ein wirtschaftlicher Betrieb der landwirtschaftlichen Unternehmen nicht mehr möglich. Welche Auswirkungen genau der Verbotskatalog hat, kann nur durch eine praxisorientierte Analyse des Verbotskatalogs aufgedeckt werden. Die Wasserbetreiber und Befürworter von Wasserschutzgebieten spielen sie im allgemeinen herunter. 
Von den Plänen des WSG betroffene Landwirte, Mitglieder des Vereins „Unser Wasser“, haben diese Analyse erarbeitet. 

Wasserschutzgebiete bedrohen landwirtschaftliche Betriebe aber auch grundsätzlich. Ein Wasserschutzgebiet führt zur Entwertung von Haus und Hof, von Grund und Boden. Eine erste Wertminderung kann nach Aussagen von Finanzexperten zwischen 50 und 80 Prozent betragen. Für Unternehmer bedeutet das, dass sie keine grundschuldgedeckten Kredite mehr bekommen. Die einzige Sicherheit, die insbesondere Landwirte für die Gewährung von Krediten anbieten können, wird auf diese Weise vernichtet. Investition sind deshalb nicht mehr finanzierbar.