Auswirkungen eines WSG für Privatpersonen
3. Auswirkungen eines WSG für Privatpersonen
Die Auflagen eines “Verbotskatalogs“ gelten auch für Privatpersonen, die im WSG Wiesengrund, Wald oder Gebäude besitzen, selbst wenn sie den Grund nicht selbst bewirtschaften und ihn verpachtet haben. Die Ausweisung eines WSG führt zur massiven Wertminderung von Immobilien. Sie bedeutet eine „stille Enteignung“. Zusätzliche Kosten oder gar Verbote ergeben sich für bauliche Erweiterungen, z. B. bei einem geplanten Garagen- oder Kellerbau, beim Vorhandensein einer biologischen Kleinkläranlage, bei der Ableitung von Dachwasser usw.