Auswirkungen eines WSG für Gemeinden

2. Auswirkungen eines WSG für Unternehmen
Unternehmen unterliegen allen Auflagen, die in einem WSG gelten. Genehmigungsverfahren für neue Anlagen, neue Produktionsformen, neue Gebäude usw. verzögern sich einmal mehr durch die wasserrechtlichen Überprüfungen. Die Kosten für geplante Investitionen steigen, insbesondere dann, wenn besondere Zusatzauflagen für technische Einrichtungen und Verfahren verordnet werden. In letzter Konsequenz muss auch mit dem Verbot von geplanten Neuerungen und Erweiterungen gerechnet werden. Diese Bedrohung für die unternehmerische Freiheit besteht auch außerhalb von Wasserschutzgebieten, im Landkreis Miesbach z. B. für die Unternehmen im Gewerbegebiet Nord und am Oberlauf der Mangfall im Industriegebiet Müller am Baum und südlich davon.