Ein wirkungsvolles Wasserschutzgebiet müsst diese gesamte und enorm große Fläche abdecken.
Stattdessen wollen die Stadtwerke München GmbH, dass ein kleineres aber mit 18,6 km² immer noch sehr großes Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird, obwohl es nach der Einschätzung ihres eigenen Gutachters nicht nur wegen der angrenzenden Autobahn A8, der Bahntrasse Holzkirchen-Miesbach und weiterer schwerer Beeinträchtigungen "hydrogeologisch nicht voll wirksam" sind.

Ein Wasserschutzgebiet im derzeit geplanten Umfang ist deshalb nutzlos und überflüssig, im tatsächlich gebotenen Umfang aber vollkommen unrealistisch, weil es die Entwicklung und das Leben in fast der Hälfte des 863,5 km² umfassenden Landkreis blockieren würde.
Seit mehr als 125 Jahren fördert die Stadt München aus unserem Landkreis frisches Trinkwasser allerbester Qualität, derzeit etwa 3400 Liter pro Sekunde. Die mittlere Tagesabgabe beträgt 317 Lister pro Tag.

Dabei berufen sich die Stadt München und das gewinnorientierte Unternehmen Stadtwerke München GmbH auf sogenannte "Alte Rechte", für die sie allerdings bis heute keine ausreichenden Belege beibringen können.

Obwohl das Wasser ausgezeichnete Qualität besitzt und obwohl mit den Landwirten im Umkreis der Wasserentnahmestellen Verträge bestehen, die ein wasserverträgliches Bewirtschaften der Flächen garantieren, betreiben die Stadtwerke München seit den 50er Jahren die Ausweisung von Wasserschutzgebieten in unserem Landkreis.

Der Einzugsbereich des von den Stadtwerken München GmbH geförderten und abgeleiteten Wassers beträgt 370km², schließt den Schliersee ein und erstreckt sich über den Tegernsee hinaus bis zum Achenpass.
Ein wirkungsvolles Wasserschutzgebiet müsst diese gesamte und enorm große Fläche abdecken.
Stattdessen wollen die Stadtwerke München GmbH, dass ein kleineres aber mit 18,6 km² immer noch sehr großes Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird, obwohl es nach der Einschätzung ihres eigenen Gutachters nicht nur wegen der angrenzenden Autobahn A8, der Bahntrasse Holzkirchen-Miesbach und weiterer schwerer Beeinträchtigungen "hydrogeologisch nicht voll wirksam" sind.

Ein Wasserschutzgebiet im derzeit geplanten Umfang ist deshalb nutzlos und überflüssig, im tatsächlich gebotenen Umfang aber vollkommen unrealistisch, weil es die Entwicklung und das Leben in fast der Hälfte des 863,5 km² umfassenden Landkreis blockieren würde.
Die Auswirkungen dieses geplanten Wasserschutzgebietes für die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger wären schwerwiegend:
  • Keine Ausweisung von Baugebieten in der weiteren und engeren Schutzzone.
  • Weitgehende Unzulässigkeit baulicher Veränderungen in der engeren Schutzzone.
  • Drastische Einschränkungen in der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
  • Große Beeinträchtigungen bei Erweiterungen von Gewerbegebieten.
  • Erschwerte Neuansiedelung von Betrieben.
  • Negative Auswirkung auf die Siedlungspolitik.
  • Mitsprache bei Baugenehmigungen durch die Stadtwerke München GmbH.
  • Keine Sport- und Freizeitveranstaltungen ohne vorherige Beurteilung durch die Stadtwerke München GmbH.
  • Erhebliche Wertminderungen auch von privatem Haus- und Grundbesitz mit enteignender Wirkung.

1. Landwirte können nicht mehr biologisch wirtschaften

Durch die mit der Schutzgebietsausweisung verbundenen Entwertung ihrer Betriebe wird Ihnen die Möglichkeit genommen, in moderne Anlagen zu investieren. Mittel- und langfristig wird Landwirtschaft im umfangreichen Schutzgebiet nicht mehr möglich sein.

Gemeinden können sich nicht mehr entwickeln, Unternehmen ebenso wie private Hausbesitzer sind hohen Belastungen ausgesetzt. Dabei erfährt die Qualität des ohnehin ausgezeichneten Trinkwassers keine Verbesserung.

2. Die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes ist rechtlich an Bedingungen geknüpft. Dazu gehört, dass dadurch ein tatsächlicher Schutz gewährleistet ist. "Potentielle" Gefahren sollen ausgeschlossen werden. Aber im Gewerbegebiet "Müller am Baum", direkt an der Mangfall, befinden sich große Altlasten - technische Anlagen, chemische Substanzen und Schwermetalle - die eine dauerhafte Bedrohung für die Trinkwasserversorgung bedeuten. Die Bahnlinie mitten durch das geplante Schutzgebiet, üblicherweise ein Ausschlusskriterium für Schutzgebietsausweitungen, wird als unerheblich eingestuft. Die extrem dünne Bodenüberdeckung von wenigen Metern über den Grundwasserströmen im Fassungsbereich Reisach, die eine erhebliche potentielle Gefährdung des Wassers bedeutet, gilt als unbedenklich. Ein Klärwerk im Schutzgebiet, ein weiteres am Oberlauf der Mangfall werden als beherrschbare Risiken gewertet. Von den Behörden erfährt man, es sei "kein Trend" erkennbar, dass sich diese Bedrohung realisieren könnten.
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Die seit Jahrzehnten ordentlich arbeitende Landwirtschaft wird als Gefährder eingestuft, ungünstige Gegebenheiten und die seit Jahrzehnten bestehenden Bedrohungen werden heruntergespielt.

3. Zweifelhafte Alt-Rechte 

Die Ableitung von Trinkwasser nach München geschieht auf der Grundlage von behaupteten, nicht belehrbaren und in Kernpunkten höchst zweifelhaften, so genannten "Alten Rechten". Nach aktuellem Recht und Gesetzt müssen Wasserversorger das Recht zur Trinkwasserentnahme im jeweiligen Landratsamt beantragen. Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird dieses Recht zeitlich befristet und unter Auflagen erteilt. Das Beharren auf den "Alten Rechten" macht den Landkreis und seine Menschen in wichtigen Grundfragen rechtlos. Das öffnet der Willkür durch die Stadtwerke München GmbH Tür und Tor, eine Willkür, die sich nicht zuletzt bei der Frage nach Entschädigungen für Vermögensverluste, wirtschaftlichen Einschränkungen sowie für massiven erhöhten Arbeits- und Kostenaufwand auswirkt. Der Landkreis, seine Menschen, Gemeinden und Unternehmen haben aber einen berechtigten Anspruch auf Anerkennung als gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe mit der Stadtwerke München GmbH.

Die Grundlage für eine zukunftsfähige Partnerschaft
Die Stadt München muss den Anspruch auf die "Alten Rechte" fallen lassen und Wasserrecht nach den aktuellen Normen beantragen. Im Zuge des Verfahrens werden dann auch mögliche Alternativen im Sinne einer vom Gesetzgeber geforderten standortnahen Versorgung geprüft. So befinden sich unter dem Hofoldinger Forst einer der größten Trinkwasserreserven Deutschlands. Die negativen Folgen für die Bevölkerung wären wegen des ausgedehnten Waldgebiets gering, Bedrohungen durch Altlasten sind nicht bekannt.
Neuer Text