Worum es geht...

Die Auswirkungen eines Wasserschutzgebiets

Wasserschutzgebiete haben schwerwiegende Folgen für betroffene Gemeinden, Unternehmen, Privatleute und insbesondere Landwirte. Sie ergeben sich aus der amtlichen Verordnung, dem sogenannten „Verbotskatalog“ , in dem ein kompliziertes System aus Geboten und Verboten für das Wasserschutzgebiet festgeschrieben wird. Wasserschutzgebiete wirken zudem über ihre eigenen Grenzen hinaus, wenn man dort potentielle Gefährdungen für den Schutz des Wassers fürchtet. 
Für die Landwirtschaft im Wasserschutzgebiet (WSG) bedeutet das Regelwerk des Verbotskatalogs mittel- bis langfristig die Betriebsaufgabe und die Beendigung jedweder landwirtschaftlichen Tätigkeit im Schutzgebiet. 
--> Problematik Die Stadtwerke München GmbH können auf fünf weitere Wassergewinnungsanlagen zurückgreifen, die die Stadt München in der standortnahen Schotterebene besitzt, und zwar:
  • im Höhenkirchner Forst
  • im Forstenrieder Park
  • in Trudering
  • in Arget
  • im Deisenhofener Forst
Für alle diese Wassergewinnungsanlagen bestehen Wasserschutzgebiete. Zusammengenommen erreichen sie eine Förderleistung von 8100 Liter pro Sekunde.

§36a Absatz 2 des Bayerischen Wassergesetztes sieht vor, dass die Deckung des Wasserbedarfs der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen gedeckt werden muss.
Unsere Forderungen